Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Abkürzung: LkSG

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen einer bestimmten Größe verpflichtet, Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu betrachten, durchzusetzen und darüber zu berichten. Unternehmen müssen Risikoanalysen durchführen, präventive Maßnahmen ergreifen und bei Verstößen Abhilfemaßnahmen einleiten. Bei Verstößen, wie zum Beispiel bei der fehlenden Umsetzung dieses Gesetzes können Bußgelder verhängt werden und ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen drohen. Das Gesetz gilt ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern.

Weiterführende Informationen:

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Gesetz-Unternehmerische-Sorgfaltspflichten-Lieferketten/gesetz-unternehmerische-sorgfaltspflichten-lieferketten.html

https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/

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