Das „Klimaschutzgesetz der EU“, offiziell als das Europäische Klimagesetz bekannt, ist ein rechtsverbindlicher Rahmen, der das Ziel der Europäischen Union festlegt, bis 2050 klimaneutral zu werden. Dieses Gesetz, das im April 2021 in Kraft trat, ist ein zentraler Bestandteil des Europäischen Grünen Deals und verpflichtet die EU und ihre Mitgliedstaaten, die Netto-Treibhausgasemissionen auf null zu reduzieren, wodurch die Treibhausgasemissionen durch entsprechende Absorptionen ausgeglichen werden müssen.
Hauptmerkmale des Europäischen Klimagesetzes:
Klimaneutralität bis 2050: Das Gesetz verankert das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 rechtlich für die gesamte EU.
Zwischenziele für 2030: Es legt ein verbindliches EU-weites Ziel fest, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55% gegenüber den Werten von 1990 zu reduzieren.
Überprüfungsmechanismus: Das Gesetz sieht vor, dass die Fortschritte in Richtung der Klimaziele regelmäßig überwacht und bewertet werden. Zudem müssen die EU und die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen ergreifen, falls die Ziele zu verfehlen drohen.
Europäischer Klimateilungsplan: Es verpflichtet die Europäische Kommission, bis spätestens September 2023 einen europäischen Klimateilungsplan für das Erreichen der Klimaneutralität zu entwickeln, der die notwendigen Maßnahmen in verschiedenen Sektoren skizziert.
Anpassung an den Klimawandel: Das Gesetz betont auch die Notwendigkeit, die Anpassungsfähigkeit an die unvermeidlichen Auswirkungen des Klimawandels zu verbessern.
Durch das Europäische Klimagesetz verpflichtet sich die EU zu einem ambitionierten und rechtlich bindenden Weg zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Förderung einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Zukunft.
Weiterführende Informationen:
https://climate.ec.europa.eu/eu-action/european-climate-law_de