Die EU-Transparenz-Verordnung, oft auch als „Offenlegungs-Verordnung der EU“ bezeichnet, ist eine regulatorische Maßnahme der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Transparenz und Nachhaltigkeit im Finanzsektor zu erhöhen. Offiziell unter der Bezeichnung „Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ veröffentlicht, verpflichtet diese Verordnung Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater in der EU, bestimmte Informationen über die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und den Umgang mit nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen und -beratung offenzulegen.
Weiterführende Informationen:
https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/eu-transparenzverordnung-tvo/