EU Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist ein von der Europäischen Union entwickeltes Klassifikationssystem, um klar zu definieren, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten können. Dieses System zielt darauf ab, Investitionen in nachhaltige Projekte zu fördern, indem es transparente Kriterien vorgibt, die eine Aktivität erfüllen muss, um als umweltfreundlich eingestuft zu werden. Die Taxonomie deckt sechs Umweltziele ab:
1. die Minderung des Klimawandels,
2. die Anpassung an den Klimawandel,
3. die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
4. die Umstellung auf eine Kreislaufwirtschaft,
5. die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie
6. der Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Die EU-Taxonomie dient als Leitfaden für Unternehmen, Investoren und politische Entscheidungsträger, um die Ausrichtung ihrer Aktivitäten und Investitionen auf ökologische Nachhaltigkeitsziele zu bewerten und zu steuern.

Weiterführende Informationen:

https://eu-taxonomy.info/de/info/eu-taxonomy-grundlagen

https://www.bmuv.de/faq/was-ist-die-taxonomie

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