Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt. Um den Mitarbeitenden in den Ländern, in denen es zu Verstössen kommt Gehör zu verschaffen und die Möglichkeit der Meldung von Verstössen zu eröffnen gibt es Firmen, die hierfür digitale Lösungen anbieten. Eine davon ist die atlat GmbH, ein Start-up, dessen digitales Beschwerdesystem dazu beiträgt, dass die Arbeitsbedingungen in den Produktionsländern von Konsumgütern verbessert werden können. Das ist vor allem für deutsche Unternehmen interessant, die die Vorschriften des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erfüllen wollen. Ein Bestandteil des Gesetzes ist es, dass Arbeiter:innen der Zulieferer direkt bei Unternehmen Beschwerden einreichen können. Die Softwarelösung bietet diesen digitalen Beschwerdekanal für Arbeiter:innen bei Zulieferbetrieben, auch in der tieferen Lieferkette, und ermöglicht Unternehmen die digitale Beschwerdebearbeitung in Zusammenarbeit mit allen relevanten Interessengruppen. 

CSRD Kategorie: S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Unternehmen: atlat GmbH

Branche: Agnostisch (Textil, Rohstoffe, Agrar und weitere)

Vorteile: Compliance, Vorreiter, schnelle Verbesserung von menschenunwürdigen Zuständen  

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