Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung

Abkürzung: NFRD

Die Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung, auch bekannt als Richtlinie 2014/95/EU der Europäischen Union oder Richtlinie zur Offenlegung nicht-finanzieller und die Diversität betreffender Informationen, verpflichtet bestimmte große Unternehmen und Konzerne dazu, über ihre Umwelt-, Sozial- und Mitarbeiterbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie über Korruptionsbekämpfungs- und Bestechungsmaßnahmen zu berichten. Ziel ist es, die Transparenz und die Vergleichbarkeit der nicht-finanziellen Informationen zu erhöhen, die Unternehmen öffentlich machen, um Investoren, Konsumenten, Politik und andere Stakeholder über die gesellschaftliche und ökologische Leistung und das Verhalten der Unternehmen zu informieren. Diese Berichterstattung umfasst in der Regel Angaben zu Konzepten, Ergebnissen, Risiken und Geschäftsmodellen in Bezug auf die genannten Bereiche. Die Richtlinie unterstützt somit die EU-Politikziele in den Bereichen nachhaltige Entwicklung, Corporate Social Responsibility (CSR) und Transparenz.

Weiterführende Informationen:

Corporate Social Responsibility Directive

https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2021/654213/EPRS_BRI(2021)654213_EN.pdf

https://www.globalcompact.de/themen/reporting-finance/gesetzliche-csr-berichtspflicht-fuer-unternehmen

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