Das CO2-Grenzausgleichssystem, international als Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) bezeichnet, ist eine EU-Regelung, die ab dem 1. Oktober 2023 in Kraft tritt. Sie betrifft EU-Unternehmen, die bestimmte Produkte wie Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität und Düngemittel aus Nicht-EU-Ländern importieren. Diese Unternehmen müssen ihre Importe quartalsweise melden, wobei die erste Meldung bis Ende Januar 2024 fällig ist. Die Regelung zielt darauf ab, ein einfaches Auslagern von Emissionen zu verhindern und die Einhaltung der EU-Klimaziele zu fördern. Innerhalb der EU besteht keine Meldepflicht für CBAMGüter.
Weiterführende Informationen:
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/einfuehrung-eines-co2-grenzausgleichssystems-cbam