Die Taxonomie-Verordnung der EU ist eine Verordnung der Europäischen Union, die ein Klassifikationssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten einführt, um das Ziel der EU zu unterstützen, bis 2050 klimaneutral zu werden. Die Taxonomie-Verordnung definiert technische Screening-Kriterien, die festlegen, unter welchen Bedingungen eine wirtschaftliche Tätigkeit als ökologisch nachhaltig gilt. Dies umfasst Beiträge zu einem oder mehreren von sechs Umweltzielen, ohne dabei eines der anderen Ziele wesentlich zu beeinträchtigen: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verringerung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Die Verordnung soll Investitionen in nachhaltige Projekte fördern und ist ein zentrales Element des Europäischen Grünen Deals und des Aktionsplans der EU für die Finanzierung nachhaltigen Wachstums.
Weiterführende Informationen:
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/SF/TaxonomieVO/TaxanomieVO_node.html